Mandateninformation

Anwaltsgebühren

Ich möchte, dass Sie sich von Anfang an gut informiert fühlen. Daher gebe ich Ihnen hier einen Überblick über die möglichen Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Transparenz und Fairness sind für mich selbstverständlich.

Allgemeines zu Anwaltsgebühren

Die Kosten für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine individuelle Honorarvereinbarung geregelt. Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen dabei an oberster Stelle.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG sieht eine gesetzlich festgelegte Vergütung vor, die sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie nach bestimmten Gebührentatbeständen richtet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle, wodurch Mandanten eine gewisse Kostensicherheit haben.

Erstberatungskosten

Für eine erste Beratung durch einen Anwalt darf die Gebühr gegenüber Verbrauchern 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer nicht übersteigen, sofern keine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Honorarvereinbarungen

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Stundenhonorar: Abrechnung nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
- Pauschalhonorar: Festlegung eines Gesamtbetrags für eine bestimmte Leistung.
- Erfolgshonorar: In bestimmten Fällen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, welches jedoch gesetzlichen Einschränkungen unterliegt.

Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

Die Übernahme von Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In der Regel deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten im versicherten Lebensbereich. Vor einer Mandatserteilung ist es ratsam, die Deckungszusage der Versicherung einzuholen, um eine Kostenübernahme sicherzustellen.

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